Förderprogramme

Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die lokalen Förderprogramme in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Aktuell werden Steckersolargeräte von der Stadt Erlangen sowie von folgenden Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt gefördert: Adelsdorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Großenseebach, Heroldsberg, Höchstadt/Aisch, Kalchreuth, Marloffstein, Röttenbach, Spardorf und Uttenreuth.

Stadt Erlangen

Die Stadt Erlangen gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „CO2-Minderungsprogramms für Gebäude“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Der Zuschuss der Stadt Erlangen zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 300 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.01.2022).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]

Landkreis Erlangen-Höchstadt 

Vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt gibt es derzeit keine Förderung für Steckersolargeräte. Sobald sich daran etwas ändert, werden wir hier die entsprechenden Informationen bereitstellen. Einzelne Kommunen im Landkreis haben eigene kommunale Förderprogramme beschlossen: Adelsdorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Großenseebach, Heroldsberg, Höchstadt/Aisch, Kalchreuth, Marloffstein, Röttenbach, Spardorf und Uttenreuth. (Stand: 01.06.2023)

Gemeinde Adelsdorf (Update am 01.09.2021) 

Die Gemeinde Adelsdorf gewährt im Rahmen ihres „Förderprogramms für PV-Dachflächenanlagen, Balkon-Photovoltaikanlagen und Stromspeicher“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude und Wohnungen auf dem Gebiet der Gemeinde Adelsdorf. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Adelsdorf zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt einmalig max. 60 Euro pro Wohneinheit und kann von Wohnungseigentümern beantragt werden.

Update: Der Gemeinderat hat beschlossen, das Förderprogramm zum 31.10.2022 bis auf weiteres auszusetzen.

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]

Gemeinde Bubenreuth (Update am 01.09.2021) 

Die Gemeinde Bubenreuth gewährt im Rahmen ihres „Förderprogramm zur CO2-Einsparung: Bubenreuth schafft die 0 …. und wird klimaneutral“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind der bzw. die Gebäudeeigentümer (Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften), Erbbauberechtigte sowie Pächter oder Mieter, als natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts mit Anwesen in der Gemeinde Bubenreuth. Letztere benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Durchführung der beantragten Maßnahme im Falle von baulichen Maßnahmen am Gebäude.

Der Zuschuss der Gemeinde Bubenreuth zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 25 % der Anschaffungskosten. Die Förderung ist auf max. 250 Euro begrenzt und kann von Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.09.2021).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtline ]   [ Förderantrag ]

Gemeinde Buckenhof (Update am 01.01.2023) 

Die Gemeinde Buckenhof gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Solarenergie“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen in Buckenhof. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Buckenhof zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.01.2023).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Schritt für Schritt zur Förderung ]   [ Förderrichtlinie 2023 ]   [ Checkliste Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ]   [ Förderantrag ]   [ Checkliste Auszahlungsunterlagen ]   [ Antrag auf Fristverlängerung ]   [ Auszahlungsantrag ]

Gemeinde Marloffstein (Update am 01.10.2021) 

Die Gemeinde Marloffstein gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Klimaschutz in Marloffstein“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Marloffstein zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.10.2021).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ]

Gemeinde Spardorf (Update am 01.08.2021) 

Die Gemeinde Spardorf gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Solarenergie“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Spardorf zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.08.2021).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Wegweiser zur Solarförderung ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ]

Gemeinde Uttenreuth (Update am 08.02.2023) 

Die Gemeinde Uttenreuth gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Klimaschutz in Uttenreuth“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Uttenreuth zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 08.02.2023).

Update: Derzeit sind alle Fördermittel ausgeschöpft.

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Schritt für Schritt zur Förderung ]   [ Förderrichtlinie 2023 ]   [ Checkliste Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ]   [ Förderantrag ]   [ Checkliste Auszahlungsunterlagen ]   [ Antrag auf Fristverlängerung ]   [ Auszahlungantrag ]


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Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!